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Aktuell  22.02.2016 (Archiv)

Altverträge kündigen?

Wer vor 2000 einen Bausparvertrag hatte und diesen nicht am Ende gekündigt hat, könnte auf einem lukrativen Vertrag sitzen - denn selbst ohne staatliche Prämie waren die Zinsen damals üppig.

Solche 'vergessenen' Bausparverträge sind heute eine Goldgrube für die Besitzer. In manche Konten kann man sogar Geld einzahlen, zumindest aber das Geld liegen lassen, das dort angespart wurde. Mit Zinsen, die weit oberhalb der Inflation liegen und die heute nicht mehr zu bekommen sind, ist die Anlageform durchaus interessant.

Dass die Bausparkassen - allen voran ist Wüstenrot in den Medien - solche Zinsen nicht gerne auszahlen wollen, kennt man schon von den Banken mit ihren Negativzinsen auf Kredite. Falsch abgeschlossene Verträge, die heute zum Nachteil der Banken sind, werden dort wo geht aufgekündigt. So ist es heute bei den Bausparkassen genauso. Und das ist teilweise sogar einseitig möglich, auch wenn die Rechtsprechung nicht so eindeutig und schon gar nicht ausgefochten ist.

Heutige Verträge (ab ca. Jahrtausendwende) eignen sich üblicherweise nicht mehr für solche Chancen: Die Sparkassen haben die Fixverzinsung meist auf einen kurzen Zeitraum limitiert oder drängen gänzlich zur variablen Verzinsung. So können sie das Risiko, auf hohen Alt-Zinsen hängen zu bleiben, ausschließen. Heutige Zinsgarantien sind meist Lockangebot für eine kurze Zeitspanne und bleiben demnach nicht lange nach dem Ende der staatlichen Prämie bestehen, wie es noch im letzten Jahrtausend war.

Fazit: Haben Sie einen solchen alten Vertrag, können Sie ihn ausnutzen, so lange es geht. Und Sie sollten, sobald die Bausparkasse ihn los werden will, die Konsumentenschützer konsultieren, die hier die Chancen dann abschätzen können. Es kann durchaus sein, dass Sie im Recht sind und die einmal gewährten Zinsen weiterhin erhalten dürfen.

Ihre Meinung dazu? Schreiben Sie hier!

#Zinsen #Bausparen #Wüstenrot #Kündigung #Vertrag



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